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EU verabschiedet geänderte EUDR-Verordnung
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EU verabschiedet geänderte Verordnung

7 Min. Lesezeit

Der Rat der Europäischen Union hat nach der Genehmigung durch das Europäische Parlament eine gezielte Überarbeitung der EUDR formell verabschiedet. Die Änderungsverordnung wurde nun im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und bietet Rechtssicherheit hinsichtlich der überarbeiteten Zeitpläne und Anforderungen.

Diese Änderungen zielen darauf ab, die Umsetzung zu vereinfachen, unnötigen Verwaltungsaufwand zu reduzieren und sicherzustellen, dass Wirtschaftsbeteiligte, Händler und Behörden vor Inkrafttreten der Verordnung angemessen vorbereitet sind, während das Ziel der EUDR, Entwaldung und Waldschädigung im Zusammenhang mit auf dem EU-Markt platzierten Produkten zu verhindern, vollständig erhalten bleibt.

Angepasste Anwendungszeitpläne

Im Rahmen der verabschiedeten Überarbeitung wird die Anwendung der EUDR verschoben, um zusätzliche Vorbereitungszeit zu ermöglichen:

  • Die EUDR tritt am 30. Dezember 2026 für alle Wirtschaftsbeteiligten in Kraft.
  • Kleinst- und Kleinunternehmen profitieren von einer zusätzlichen Übergangszeit, wobei die Anwendung bis zum 30. Juni 2027 verlängert wird, außer für diejenigen, die bereits unter die EU-Holzverordnung fallen.

Diese angepassten Zeitpläne reagieren auf Bedenken von Mitgliedstaaten und Interessengruppen hinsichtlich der betrieblichen Bereitschaft und der Kapazität der IT-Systeme der EU.

Vereinfachte Sorgfaltspflichten

Ein zentrales Element der Überarbeitung ist die Vereinfachung der Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette.

Wichtige Änderungen umfassen:

  • Die Pflicht zur Abgabe von Sorgfaltserklärungen (DDS) ist nun auf den ersten Wirtschaftsbeteiligten beschränkt, der relevante Produkte auf dem EU-Markt platziert.
  • Nachgelagerte Wirtschaftsbeteiligte und Händler sind nicht mehr verpflichtet, neue DDS für bereits auf dem Markt platzierte Produkte abzugeben. Stattdessen müssen sie die relevanten Referenzinformationen aufbewahren und durch die Lieferkette weitergeben.
  • Für Kleinst- und Kleinunternehmen aus Ländern mit geringem Risiko werden regelmäßige DDS-Abgaben durch eine vereinfachte einmalige Erklärung ersetzt.

Dieser Ansatz reduziert Doppelarbeit, insbesondere beim innergemeinschaftlichen Handel, während die Rückverfolgbarkeit und Verantwortlichkeit am Markteintritt erhalten bleibt.

Änderungen am Produktumfang

Um den Verwaltungsaufwand dort weiter zu reduzieren, wo das Entwaldungsrisiko begrenzt ist, werden durch die Überarbeitung bestimmte Druckerzeugnisse (wie Bücher, Zeitungen und gedruckte Bilder) aus dem Anwendungsbereich der Verordnung entfernt.

Obligatorische Vereinfachungsprüfung 2026

Die Überarbeitung führt auch eine neue Verpflichtung für die Europäische Kommission ein, die Auswirkungen der Verordnung in der Praxis zu bewerten.

Bis zum 30. April 2026 muss die Kommission eine Vereinfachungsprüfung veröffentlichen, die den Verwaltungsaufwand der EUDR bewertet, mit besonderem Augenmerk auf kleinere Wirtschaftsbeteiligte. Gegebenenfalls kann diese Überprüfung von zusätzlichen Gesetzgebungsvorschlägen begleitet werden.

Dies schafft einen formellen Mechanismus zur weiteren Verfeinerung der Verordnung auf Grundlage von Umsetzungserfahrungen.

Vorbereitung bleibt wichtig: Compliance-Arbeit nicht pausieren

Obwohl der überarbeitete Zeitplan zusätzliche Vorbereitungszeit bietet, ist es wichtig, dies nicht als Grund zu betrachten, die Compliance-Bemühungen zu pausieren.

EUDR-Compliance ist typischerweise ein mehrstufiger Prozess, der Zeit zur ordnungsgemäßen Umsetzung benötigt. Für die meisten Unternehmen umfasst die Vorbereitung:

  • Kartierung von Lieferketten und relevanten Produkten,
  • Sammlung und Validierung von Lieferanteninformationen,
  • Etablierung interner Prozesse und Verantwortlichkeiten,
  • Abstimmung von Dokumentationsabläufen zwischen Teams und Partnern, und
  • Sicherstellung, dass Systeme und Aufzeichnungen prüfungsbereit sind, sobald die Verordnung gilt.

Viele dieser Schritte erfordern Koordination zwischen Beschaffung, Betrieb, Lieferanten und Kunden, und diese Koordination lässt sich nur schwer in die letzten Monate vor der Frist komprimieren.

In der Praxis sollte der verlängerte Zeitplan am besten als Puffer für strukturierte Vorbereitung betrachtet werden, nicht als Gelegenheit zur Verzögerung.

Was das in der Praxis bedeutet

Mit diesen nun formell verabschiedeten und veröffentlichten Änderungen verschiebt sich die EUDR-Compliance zunehmend in Richtung operativer Umsetzung und Informationskontinuität.

  • Sorgfaltspflichten konzentrieren sich auf den Markteintritt, anstatt entlang der Lieferkette wiederholt zu werden.
  • Für nachgelagerte Wirtschaftsbeteiligte, insbesondere innerhalb der EU, konzentriert sich die Compliance auf die Aufrechterhaltung von Rückverfolgbarkeit, Dokumentation und Referenzdaten, anstatt Risikobewertungen für dieselben Produkte erneut durchzuführen.
  • Die Gesamtdatenlast auf dem EU-IT-System wird reduziert, was eine stabilere und skalierbarere Umsetzung unterstützt.

In der Praxis legt dies einen größeren Schwerpunkt darauf, wie Transaktionen laufend betrieben, dokumentiert und nachverfolgt werden.

Nächste Schritte

Mit der nun im Amtsblatt veröffentlichten und in Kraft getretenen Änderungsverordnung richtet sich die Aufmerksamkeit auf die Umsetzungsbereitschaft.

Weitere Leitlinien und praktische Klarstellungen werden erwartet, während sich Behörden und Wirtschaftsbeteiligte auf die Anwendung im Dezember 2026 vorbereiten.

Bei Timberhub verfolgen wir weiterhin aufmerksam die EUDR-Entwicklungen und ihre praktischen Auswirkungen und werden weitere Updates teilen, sobald sich die Umsetzungsleitlinien weiterentwickeln.

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