Die neue EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) tritt bald in Kraft. Sie ist ein großes Thema für alle, die Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk, Palmöl, Soja und Rinderprodukte in die EU handeln.
In diesem kurzen Leitfaden erklären wir, was die EUDR bedeutet, wen sie betrifft, wann Sie handeln müssen und wie Ihr Unternehmen sich ohne großen Aufwand vorbereiten kann.
Was ist die EUDR?
Kurz gesagt, die EUDR soll verhindern, dass Produkte, die mit Entwaldung in Verbindung stehen, in den EU-Markt gelangen und dort zirkulieren. Das bedeutet, dass Sie, egal ob Sie Kaffeebohnen, Kakaopulver oder Holzmöbel verkaufen, nachweisen müssen, dass diese von entwaldungsfreiem Land stammen und den lokalen Gesetzen entsprechen, wo sie produziert wurden.
Angenommen, Sie importieren tropisches Holz für Fußböden. Nach der EUDR müssen Sie genau nachweisen, wo das Holz geerntet wurde, und belegen, dass das Waldgebiet seit Dezember 2020 nicht gerodet wurde und den lokalen Gesetzen entspricht.
Wer muss sich daran halten?
Die Verordnung gilt für:
- Wirtschaftsbeteiligte: Unternehmen, die diese Rohstoffe oder verwandte Produkte erstmals auf dem EU-Markt platzieren.
- Händler: Unternehmen, die diese Rohstoffe/Produkte innerhalb der EU-Lieferkette kaufen oder verkaufen.
Egal, ob Sie ein multinationales Unternehmen oder ein kleiner lokaler Importeur sind – wenn Sie mit einem dieser sieben Rohstoffe (Holz, Kaffee, Kakao, Kautschuk, Palmöl, Soja, Rinder) umgehen, sind Sie betroffen.
Was genau müssen Sie tun?
Nach der EUDR müssen Unternehmen die volle Verantwortung dafür übernehmen, dass ihre Produkte konform sind. Je nach Größe und Rolle in der Lieferkette gelten unterschiedliche Pflichten – von der Aufzeichnung und Rückverfolgbarkeit bis hin zur vollständigen Rechenschaftspflicht.
Das bedeutet, Sie müssen in Ihrer Lieferkette eine ordnungsgemäße Sorgfaltspflicht durchführen: Sie müssen genau wissen, woher Ihre Rohstoffe stammen, Geolokalisierungsdaten sammeln, um zu beweisen, dass das Land nicht kürzlich gerodet wurde, und detaillierte Aufzeichnungen führen, um diese bei Bedarf den Behörden vorlegen zu können. Außerdem müssen Sie auf mögliche Inspektionen und Audits vorbereitet sein. All dies kann mehr Papierkram und engere Zusammenarbeit mit Ihren Lieferanten bedeuten – daher ist Vorausplanung der Schlüssel, um Überraschungen und Lieferverzögerungen zu vermeiden.
Wann müssen Sie sich daran halten?
Die Fristen für die Einhaltung hängen von der Unternehmensgröße ab:
- Große Unternehmen: bis 30. Dezember 2025
- Kleine und Kleinstunternehmen: bis 30. Juni 2026
Das bedeutet, dass Sie Ihre Sorgfaltspflicht, Rückverfolgbarkeit und Dokumentation rechtzeitig vor diesen Terminen bereit haben müssen, da nicht konforme Sendungen beschlagnahmt und Bußgelder verhängt werden können.
Wie kann Ihr Unternehmen sich vorbereiten (ohne Kopfschmerzen)?
Seien wir ehrlich: Die Einrichtung der Systeme, das Sammeln aller neuen Daten und das Schritt halten mit Inspektionen kann Ihr bestehendes Team schnell überfordern.
Deshalb suchen viele Unternehmen nach ausgelagerten Lösungen, um die Einhaltung zu gewährleisten.
Unsere vollständig verwaltete Compliance-Plattform macht genau das:
- Wir begleiten Sie durch die gesamte EUDR-Reise – vom ersten Tag bis zur Prüfung.
- Wir übernehmen die aufwändige Datenerfassung, Rückverfolgung und Dokumentation.
- Wir sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen immer prüfungsbereit ist.
- Sie sparen Zeit, senken Kosten und Ihr Team kann sich auf das Wesentliche konzentrieren.