Warum diese Verordnung Dinge verändert
Die EU-Entwaldungsverordnung verlagert die Verantwortung entlang gesamter Lieferketten. Bisher standen nur Forstbetriebe im Fokus. Jetzt muss jeder Lieferant in der Kette legale und entwaldungsfreie Beschaffung verifizieren. Lieferanten können sich nicht mehr folgenlos auf Unwissenheit berufen.
Die Lösung: Unternehmen müssen nun Geolokalisierungsdaten teilen und Sorgfaltsprüfungen auf jeder Lieferkettenstufe durchführen.
Für welche Produkte?
Die EUDR umfasst fünf Hauptrohstoffgruppen und ihre Folgeprodukte:
- Kakao
- Holz
- Kaffee
- Kautschuk
- Ihre Folgeprodukte (mit Einschränkungen)
Beispielhafte Unterscheidungen: Schokolade fällt unter die Verordnung, Kekse jedoch nicht. Holzmöbel sind erfasst; Verpackungsmaterialien typischerweise nicht.
Ausnahmen für KMU
- KMU, die ausschließlich von EU-Lieferanten beziehen, müssen die DDS-Nummern ihrer Lieferanten einreichen
- Sie müssen die Informationen nicht eigenständig verifizieren , benötigen aber ein Sorgfaltspflichten-System
- KMU-Trader teilen relevante Informationen nur stromabwärts und sind von der Erklärungspflicht ausgenommen (außer beim Export)
- Alle müssen fünfjährige Aufzeichnungen führen
So funktioniert EUDR-Compliance: Drei Säulen
1. Sorgfaltspflichten-System
Jährliche Risikobewertungen für alle Lieferant-Produkt-Kombinationen. Das ist ein Prozess , kein einmaliges Dokument.
2. Sorgfaltserklärung
Eine formelle Einreichung mit Geolokalisierungsdaten, Risikobewertung und Compliance-Erklärung , für jede Charge eingereicht.
3. Informationsweitergabe
Stromabwärtige Übermittlung von Geolokalisierung und Erklärungsnummern, damit jedes Glied der Kette nachweisen kann, woher das Material stammt.
Was passiert mit nicht konformen Chargen?
Unternehmen, die nicht konforme Produkte feststellen, müssen die Behörden benachrichtigen und sie aus dem Verkauf nehmen. Die Verordnung sieht Bußgelder von bis zu 4 % des Umsatzes für Unternehmen vor, die ihre Sorgfaltspflichten nicht erfüllen. Die Sanktionen variieren je nach Unternehmensgröße und Qualität der nachgewiesenen Sorgfaltsbemühungen.
Jeder Akteur in der Lieferkette muss: die Herkunft der Rohstoffe kennen, legale und entwaldungsfreie Beschaffung nachweisen und den Informationsfluss stromabwärts aufrechterhalten.